Neuer Wohnort oder neues Auto? Wir erklären, wie Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz schnell und richtig ummelden.
Bei einem Umzug oder einem Fahrzeugverkauf gibt es viele formale oder organisatorische Aufgaben zu berücksichtigen. Eine davon ist die Fahrzeug-Ummeldung – eine Pflicht, die in der Schweiz klar geregelt ist. Ob Sie also gerade in eine neue Gemeinde ziehen oder ein Auto übernommen haben: Die Meldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt ist in beiden Fällen unverzichtbar.
Doch was genau ist zu tun? Welche Fristen gelten? Und wie unterscheiden sich die Abläufe bei einem Umzug und einem Halterwechsel? In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ummeldung Ihres Autos in der Schweiz.
Wann muss ein Auto in der Schweiz umgemeldet werden?
In der Schweiz ist die Fahrzeug-Ummeldung gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem Wohnsitzwechsel und dem Halterwechsel unterschieden. In beiden Fällen ist eine Meldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt erforderlich:
Allerdings unterscheiden sich die jeweiligen Fristen und die Vorgehensweise je nach Fall.
Auto ummelden beim Umzug: Wichtige Fristen und Abläufe
Wenn Sie innerhalb der Schweiz umziehen, müssen Sie nicht nur Ihre Wohnadresse, sondern auch die Adresse Ihres Fahrzeugs aktualisieren. Dabei gilt: Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen kantonalen Behörde erfolgen – also beim Strassenverkehrsamt Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.
So läuft die Ummeldung ab (innerhalb des gleichen Kantons)
Wenn Sie innerhalb desselben Kantons zügeln, bleibt der administrative Aufwand überschaubar. In wenigen Schritten können Sie Ihre neue Adresse im Fahrzeugausweis eintragen lassen – meist sogar ohne Termin vor Ort.
- 1
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt (Online-Formular oder Schaltertermin)
- 2
Vorlage der notwendigen Unterlagen:
• aktueller Fahrzeugausweis
• Identitätsnachweis (ID oder Pass)
• neuer Wohnsitznachweis
• Versicherungsnachweis (elektronisch übermittelt durch Ihre Versicherung) - 3
Der neue Fahrzeugausweis mit aktualisierter Adresse wird ausgestellt
- 4
Die bisherigen Kontrollschilder bleiben in der Regel erhalten
Diese Aufgaben kommen bei einem Kantonswechsel dazu
Ein Umzug in einen anderen Kanton bringt zusätzliche Formalitäten mit sich. Neben der Adressänderung müssen auch neue Kontrollschilder beantragt und der Fahrzeugausweis neu ausgestellt werden.
- 1
Rückgabe der alten Kontrollschilder
- 2
Zuteilung neuer Nummernschilder durch den neuen Kanton
- 3
Ausstellung eines neuen Fahrzeugausweises
Auto ummelden bei einem Halterwechsel
Ein Halterwechsel liegt immer dann vor, wenn das Auto den Besitzer wechselt – etwa durch Kauf, Schenkung, Erbschaft oder Übernahme innerhalb der Familie. Auch in diesem Fall ist eine Ummeldung beim zuständigen Strassenverkehrsamt erforderlich – und zwar ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach dem Eigentumswechsel.
So funktioniert die Ummeldung bei einem Halterwechsel
- 1
Der neue Halter kontaktiert das Strassenverkehrsamt seines Wohnsitzkantons
- 2
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
• ausgefüllter Fahrzeugausweis oder Antrag zur Fahrzeug-Zulassung
• amtlicher Ausweis des neuen Halters
• Versicherungsnachweis auf den neuen Halter (wird elektronisch übermittelt)
• Kaufvertrag oder Nachweis über den Eigentumsübergang (bei Bedarf) - 3
Ausstellung eines neuen Fahrzeugausweises auf den Namen des neuen Halters
- 4
Je nach Kanton: Übernahme der bisherigen Kontrollschilder oder Ausgabe neuer Schilder

Einwanderung in die Schweiz: diese Regelungen gelten für die Ummeldung des Fahrzeugs
Bei der Einwanderung in die Schweiz können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz ist und weiterhin von Ihnen genutzt wird. Bei der Einreise müssen Sie das Antragsformular 18.44 für Übersiedlungsgut ausfüllen und dem Schweizer Zoll vorlegen. Nach der zollfreien Einfuhr haben Sie bis zu einem Jahr Zeit, das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons anzumelden.
Dazu sind unter anderem der ausländische Fahrzeugausweis, ein Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung und gegebenenfalls eine Abgaswartungsdokumentation erforderlich. Je nach Kanton kann eine technische Prüfung (Motorfahrzeugkontrolle, MFK) verlangt werden.
Auto ummelden: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Kosten für die Ummeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz lassen sich nicht pauschal angeben. Sie variieren je nach Kanton und dem konkreten Grund der Ummeldung.
Diese Gebühren entstehen für die Fahrzeug-Ummeldung üblicherweise:
Zusätzlich zu den Grundgebühren für die Ummeldung können weitere Kosten entstehen – etwa, wenn das Fahrzeug einer technischen Prüfung unterzogen werden muss. Eine solche Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist beispielsweise bei älteren Fahrzeugen oder bei Importen erforderlich. Je nach Kanton liegen die Kosten hierfür in der Regel zwischen 35 und 50 Franken.
Wer die Ummeldung nicht fristgerecht vornimmt, muss zudem mit Verzugsgebühren oder Bussen rechnen. Deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Kanton und der Dauer der Fristüberschreitung.
Was ist in Bezug auf die Fahrzeug-Ummeldung zu beachten?
Sowohl beim Umzug als auch beim Halterwechsel spielt die Autoversicherung eine zentrale Rolle. Denn ohne gültigen Versicherungsnachweis wird in der Schweiz keine Fahrzeug-Ummeldung durchgeführt. Dieser Nachweis wird heute in der Regel direkt von Ihrer Versicherung elektronisch an das Strassenverkehrsamt übermittelt.
Autoversicherung & Umzug: Wenn Sie in eine andere Region ziehen, sollten Sie Ihre Versicherung frühzeitig informieren. In der Schweiz können sich die Prämien je nach Wohnort unterscheiden – insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Eine Adressänderung kann sich also direkt auf Ihre Versicherungsbeiträge auswirken. Achten Sie auch darauf, dass Ihre neue Adresse in den Versicherungsunterlagen korrekt erfasst ist, um im Schadenfall abgesichert zu sein.
Autoversicherung & Halterwechsel: Bei einem Halterwechsel muss der neue Eigentümer des Fahrzeugs eine eigene Versicherung abschliessen. Der bisherige Vertrag geht nicht automatisch auf die neue Person über. Auch hier gilt: Die Zulassung des Fahrzeugs ist erst möglich, wenn das Strassenverkehrsamt die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten hat.
Wenn Sie bereits ein Fahrzeug besitzen und ein Neues übernehmen, kann es sinnvoll sein, bestehende Policen zu vergleichen oder anzupassen – nicht nur aus Kostengründen, sondern auch in Bezug auf die Leistungen und den Selbstbehalt.
So haben Sie bei der Auto-Ummeldung alles Wichtige im Blick
Ob durch einen Wohnortwechsel oder einen Halterwechsel: Die Fahrzeug-Ummeldung ist in der Schweiz Pflicht. Gerade bei einem Umzug kommen daneben noch viele weitere wichtige Aufgaben zusammen. Wenn Ihnen dabei die Zeit oder die Ressourcen fehlen, holen Sie sich am besten Unterstützung von unserem professionellen Umzugsservice. Wir entlasten Sie nicht nur beim Transport der Möbel, sondern helfen Ihnen auch rund um die gesamte Umzugsorganisation weiter.
Gerne erstellen wir Ihnen dafür eine kostenlose Offerte!
Ihre Fragen zu Auto ummelden in der Schweiz
In vielen Kantonen ist die Ummeldung inzwischen online möglich, insbesondere bei einem Umzug innerhalb desselben Kantons. Prüfen Sie auf der Website Ihres zuständigen Strassenverkehrsamts, ob der Service digital angeboten wird oder ein persönlicher Termin notwendig ist.
Wird die Frist von 14 Tagen überschritten, drohen je nach Kanton Bussen oder zusätzliche Gebühren. Zudem kann es im Fall eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor unnötigem Ärger.
Grundsätzlich benötigen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz, um ein Fahrzeug dauerhaft zuzulassen. Es gibt Ausnahmen für Grenzgänger oder Firmenfahrzeuge, die im Einzelfall mit dem Strassenverkehrsamt abzuklären sind.
In der Regel nicht, solange das Fahrzeug bereits zugelassen war und keine technischen Veränderungen vorgenommen wurden. Bei Importen, längerer Stilllegung oder besonderen Fahrzeugtypen kann jedoch eine Prüfung (MFK) notwendig sein.
Das hängt vom Kanton ab. Innerhalb desselben Kantons können Kontrollschilder oft übernommen werden. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie in der Regel neue Schilder beantragen und die alten zurückgeben.