Die Mietkaution – Alles was Sie dazu wissen müssen!

Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, kommt an ihr kaum vorbei: der Mietkaution. Doch was genau steckt dahinter – und wie lässt sich diese finanzielle Hürde clever meistern?

Autor

Ahmad Daued

Kategorie
Aktualisiert

2. Mai 2025

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Beim Abschluss eines Mietvertrags in der Schweiz, ist sie eine unvermeidbare Ausgabe: die Mietkaution. Mit diesen Kosten kommt eine zusätzliche finanzielle Hürde auf Sie zu, die neben den Umzugskosten gestemmt werden muss. Doch was genau ist eine Mietkaution? Welche Möglichkeiten gibt es, sie zu hinterlegen? Und was geschieht mit dem Geld während und nach der Mietzeit? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um das Thema Mietkaution auf einen Blick.

Was ist eine Mietkaution überhaupt?

Die Mietkaution – auch Mietzinsdepot genannt – ist eine Sicherheitsleistung, die bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags vereinbart wird. Sie dient dazu, den Vermieter oder die Vermieterin vor finanziellen Ausfällen zu schützen, falls am Ende der Mietzeit noch offene Forderungen bestehen – etwa durch Schäden in der Wohnung.

Rechtlich geregelt ist die Mietkaution in der Schweiz im Obligationenrecht (Art. 257e OR). Die Kaution muss in jedem Fall separat vom Vermögen der Vermieterschaft hinterlegt bzw. aufbewahrt werden.

Die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für die Mietkaution liegt bei maximal drei Monatsmieten. Wenn Ihre monatliche Nettomiete z. B. 1.200 Franken beträgt, darf die verlangte Kaution also höchstens 3.600 Franken betragen.

Wann muss die Mietkaution hinterlegt werden?

In der Regel verlangt die Vermieterschaft, dass die Mietkaution spätestens bis zum Mietbeginn hinterlegt wird – oft sogar bereits mit der ersten Mietzahlung. Der genaue Zeitpunkt ist im Mietvertrag festgehalten. Ohne fristgerechte Zahlung kann der Mietvertrag unter Umständen gar nicht erst in Kraft treten oder bereits als verletzt gelten.

Eine Person übergibt einer anderen die Hausschlüssel, während auf einem Schreibtisch ein Mietkautionsvertrag und ein Stift liegen.

Wofür darf die Mietkaution verwendet werden?

Die Mietkaution dient als finanzielle Absicherung für die Vermieterschaft – sie darf jedoch nicht beliebig verwendet werden. Nur wenn am Ende des Mietverhältnisses offene Forderungen bestehen, kann die Vermieterschaft einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten. Voraussetzung ist entweder das schriftliche Einverständnis der Mieterin oder des Mieters oder ein rechtskräftiger Entscheid (z. B. durch eine Schlichtungsbehörde oder ein Gericht).

Typische Gründe für eine teilweise oder vollständige Verwendung der Mietkaution sind:

  • Offene Mietzinse – wenn während der Mietzeit nicht vollständig gezahlt wurde
  • Nebenkostenrückstände – etwa aus einer Jahresabrechnung, die erst nach Auszug vorliegt
  • Schäden an der Wohnung, die über normale Abnutzung hinausgehen
  • Kosten für nicht ausgeführte Reinigung oder Entsorgung, wenn dies vereinbart war

Die Kaution darf also nicht einfach ohne Nachweis oder nachvollziehbare Begründung einbehalten werden. Als Mieter sind Sie durch das Mietrecht in der Schweiz gut geschützt – unrechtmässige Einbehalte können Sie jederzeit anfechten.

Diese Möglichkeiten gibt es, die Mietkaution zu hinterlegen

In der Schweiz gibt es verschiedene Wege, wie Sie die Mietkaution hinterlegen – abhängig von Ihrer finanziellen Situation, den Vertragsbedingungen und Ihrer persönlichen Präferenz. Wichtig ist, dass die gewählte Form mit der Vermieterschaft abgestimmt wird, da nicht jede Variante automatisch akzeptiert wird.

  • 1

    Klassisches Mietkautionskonto (Sperrkonto)
    Die gängigste Variante ist ein Sperrkonto bei einer Bank oder PostFinance. Dieses Konto wird auf den Namen der Mieterin oder des Mieters eröffnet und bleibt für die Dauer des Mietverhältnisses blockiert. Der Vorteil: Das Geld bleibt Eigentum der Mietpartei und wird nach Vertragsende – sofern keine Forderungen bestehen – samt Zinsen zurückgezahlt.

  • 2

    Bürgschaft oder Bankgarantie
    Gerade bei er ersten eigenen Wohnung oder einer angespannten finanziellen Situation ist das Budget für einen Umzug knapp. In diesem Fall akzeptieren einige Vermieter auch eine Bürgschaft – z. B. durch die Eltern oder den Arbeitgeber. Auch eine Bankgarantie, bei der die Bank für den Betrag haftet, kann eine Alternative sein.

  • 3

    Ratenzahlung
    In einigen Fällen ist auch eine Ratenzahlung der Mietkaution möglich – aber auch hier muss die Vermieterschaft zustimmen. Ob eine solche Ratenzahlung möglich ist und in welcher Höhe wird individuell im Mietvertrag festgelegt.

Mietkautionsversicherung: Das sollten Sie wissen

Wer die Summe nicht blockieren oder auf einen Schlag zahlen möchte, zieht oft eine Mietkautionsversicherung in Betracht. Diese Lösung entlastet Sie im ersten Schritt finanziell, ist aber mit laufenden Kosten verbunden.

Bei einer Mietkautionsversicherung übernehmen spezialisierte Anbieter wie SwissCaution, GoCaution oder FirstCaution die Bürgschaft gegenüber der Vermieterschaft. Statt eine Kaution zu hinterlegen, zahlen Sie eine jährliche Prämie, deren Höhe vom Mietzins und der geforderten Kautionssumme abhängt. Rechnen Sie grob mit 4–5 % der Kautionssumme pro Jahr – bei einer Kaution von 3.000 Franken also etwa 120 bis 150 Franken jährlich.

Darauf sollten Sie achten:

  • Wird die Mietkautionsversicherung von der Vermieterschaft akzeptiert?
  • Sind die Konditionen (z. B. Kündigung, Verlängerung) transparent geregelt?
  • Gibt es Zusatzgebühren oder Mindestlaufzeiten?

Eine Mietkautionsversicherung kann sich lohnen, wenn Sie Ihr Erspartes nicht blockieren möchten oder die volle Kaution gerade nicht zur Verfügung steht. Dennoch sollten Sie die jährlichen Kosten im Vergleich zur klassischen Kautionshinterlegung sorgfältig abwägen.

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Was passiert mit der Kaution nach dem Mietende?

Ist das Mietverhältnis beendet und die Wohnung ordnungsgemäss übergeben, stellt sich die Frage: Wann bekomme ich meine Kaution zurück – und in welcher Höhe? Die Antwort hängt davon ab, ob die Vermieterschaft noch Forderungen geltend macht.

So ist der klassische Ablauf der Rückzahlung

Nach dem Auszug wird die Wohnung in der Regel gemeinsam mit der Verwaltung oder Vermieterschaft besichtigt. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung dokumentiert. Sind alle Mietzahlungen erfolgt, gibt es keine Schäden und auch keine offenen Nebenkostenabrechnungen, kann die Kaution vollständig freigegeben werden.

Bestehen noch offene Beträge, kann die Vermieterschaft einen Teil oder die gesamte Kaution zurückbehalten – allerdings nur mit schriftlicher Begründung oder rechtskräftiger Entscheidung.

Was tun, wenn es Streit über die Kaution gibt?

Kommt es nach dem Auszug zu Meinungsverschiedenheiten über die Rückzahlung der Kaution, ist das zwar ärgerlich, aber kein Einzelfall. Wichtig ist: Sie sind nicht auf sich allein gestellt. In der Schweiz können Sie sich in solchen Fällen an die Schlichtungsbehörde für Mietangelegenheiten in Ihrem Wohnkanton wenden.

Diese vermittelt kostenlos zwischen Mieter- und Vermieterseite und prüft, ob die Forderungen berechtigt sind. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden – ohne Gerichtsverfahren. Falls keine Einigung erzielt wird, kann auf Wunsch eine offizielle Klage eingereicht oder ein Entscheid verlangt werden. Die Schlichtungsstelle ist aber Ihre erste Anlaufstelle, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Tipps & Tricks rund um die Mietkaution

Auch wenn die Mietkaution auf den ersten Blick wie eine reine Formalität wirkt, sollten Sie gut informiert sein und auch auf die Details achten, um unnötige Kosten und Ärger zu vermeiden. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen, Ihre Interessen als Mieterin oder Mieter bestmöglich zu wahren:

  • 1

    Frühzeitig über Alternativen sprechen: Wenn Sie die volle Kaution nicht auf einmal hinterlegen können, sprechen Sie vor Vertragsunterzeichnung offen mit der Vermieterschaft. Manchmal sind Ratenzahlungen, eine Bürgschaft oder die Mietkautionsversicherung eine akzeptierte Alternative – sofern sie frühzeitig thematisiert wird.

  • 2

    Mietzinsdepotvertrag gut aufbewahren: Lassen Sie sich die Eröffnung des Kautionskontos bestätigen und bewahren Sie den Depotvertrag während der gesamten Mietdauer auf. Er dient im Streitfall als Nachweis über die Hinterlegung.

  • 3

    Übergabeprotokoll ernst nehmen: Dokumentieren Sie bei Ein- und Auszug alle Mängel schriftlich – idealerweise mit Fotos. So schützen Sie sich vor ungerechtfertigten Forderungen und Missverständnissen.

  • 4

    Keine voreiligen Unterschriften: Unterschreiben Sie keine Einverständniserklärung zur Kautionsverwendung, wenn Ihnen der genaue Betrag oder Grund nicht klar ist. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein – z. B. bei einem Mieterverband oder der Schlichtungsstelle.

  • 5

    Rückzahlung einfordern: Zögert die Vermieterschaft mit der Rückzahlung, können Sie nach Ablauf der Sperrfrist bei der Bank die Freigabe verlangen – sofern keine rechtlichen Schritte angekündigt wurden.

Ein wachsamer Blick auf diese Punkte schützt Ihre Interessen und sorgt dafür, dass Ihre Kaution am Ende dorthin zurückkehrt, wo sie hingehört: zu Ihnen.

Fazit: So gelingt ein sicherer Umgang mit der Mietkaution

Die Mietkaution ist mehr als nur ein formaler Bestandteil des Mietvertrags. Sie schützt Vermieterinnen und Vermieter, stellt aber gleichzeitig eine finanzielle Belastung für Mieter dar. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten zur Hinterlegung zu kennen und alle Rechte sowie Pflichten diesbezüglich genau zu kennen und zu verstehen. Ob klassische Barkaution, Versicherung oder Bürgschaft: Wägen Sie gut zwischen den verschiedenen Optionen ab, um am Ende die richtige Entscheidung zu treffen.

FAQ: Ihre offenen Fragen zur Hinterlegung einer Mietkaution in der Schweiz

Wie hoch darf eine Mietkaution in der Schweiz sein?2025-04-29T15:49:30+02:00

Laut Obligationenrecht darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen – bezogen auf die Nettomiete, ohne Nebenkosten.

Was kostet eine Mietkautionsversicherung pro Jahr?2025-04-29T15:50:02+02:00

Je nach Anbieter und Kautionshöhe liegen die jährlichen Kosten bei etwa 4–5 % der Kautionssumme. Eine Rückzahlung erfolgt nicht – es handelt sich um eine laufende Prämie.

Darf die Vermieterschaft die Kaution einfach behalten?2025-04-29T15:50:33+02:00

Nur bei nachgewiesenen Forderungen – etwa Mietrückständen oder Schäden – und mit schriftlicher Begründung oder Entscheid einer Schlichtungsstelle.

Was tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?2025-04-29T15:50:56+02:00

Wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Ihrem Wohnkanton. Diese prüft den Fall und hilft, eine Lösung zu finden – oft ohne Gerichtsverfahren.

Gibt es Zinsen auf die Mietkaution?2025-04-29T15:52:20+02:00

Ja, auf einem klassischen Sperrkonto wird die Kaution verzinst – allerdings meist nur mit einem sehr niedrigen Satz. Die Zinsen gehören Ihnen als Mieterin oder Mieter.

2025-05-02T03:08:22+02:00
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