Monate nach dem Auszug und die Kaution ist noch immer blockiert? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld erfolgreich zurückfordern.
Die Mietkaution ist ein erheblicher Geldbetrag meistens über mehrere Tausend Franken, den Sie beim Einzug in eine neue Wohnung hinterlegt haben. Doch auch nachdem Sie die Wohnung längst verlassen haben, bleibt das Geld manchmal blockiert. Kein Bescheid von der Vermieterschaft, keine Rückzahlung. Klar ist: Die Mietkaution gehört Ihnen, wenn keine offenen Forderungen bestehen. Damit Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie Ihre Kaution korrekt zurückfordern, finden Sie in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen zum Thema.
Wann kann ich die Mietkaution zurückfordern?
Die Mietkaution kann grundsätzlich direkt nach der ordentlichen Rückgabe der Wohnung zurückverlangt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Mietverhältnis offiziell beendet wurde und keine offenen Forderungen mehr bestehen. Entscheidend ist auch, dass die Wohnungsübergabe bereits erfolgt ist – idealerweise mit einem schriftlichen Übergabeprotokoll.
Sobald die Vermieterschaft bestätigt hat, dass
steht der Rückzahlung der Kaution rein theoretisch nichts mehr im Weg.
Warum es wichtig ist, die Mietkaution aktiv zurückzufordern
Viele Mieter gehen davon aus, dass die Mietkaution nach dem Auszug automatisch zurückgezahlt wird. In der Praxis passiert das jedoch nicht immer. Gerade grössere Verwaltungen oder private Vermieter lassen sich gerne Zeit damit – oder reagieren nur auf direkte Nachfrage. Deshalb ist es wichtig, die Rückzahlung der Kaution direkt einzufordern. Je früher Sie aktiv werden, desto eher haben Sie Ihr Geld am Ende zurück.
Rechte der Mietpartei – was Sie wissen sollten
Als Mieter haben Sie in der Schweiz klar definierte Rechte im Zusammenhang mit der Mietkaution. Diese sollen Ihr Geld vor einer missbräuchlichen Verwendung schützen und eine faire Abwicklung des Mietverhältnisses gewährleisten.
Ihre wichtigsten Rechte im Überblick:

Arten der Mietkaution – und wie man sie jeweils zurückfordert
Je nachdem, wie Sie Ihre Mietkaution hinterlegt haben, unterscheidet sich auch der Weg zur Rückforderung. In der Schweiz sind drei Varianten üblich – jede mit eigenen Besonderheiten.
Rückforderung der Kaution vom Kautionskonto (klassisches Sperrkonto)
Bei dieser Variante liegt das Geld auf einem blockierten Konto auf Ihren Namen, z. B. bei einer Bank oder PostFinance.
So fordern Sie die Kaution zurück:
So lösen Sie Ihre Mietkautionsversicherung richtig auf
Bei einer Mietkautionsversicherung wurde kein Geld hinterlegt, sondern eine Bürgschaft durch einen Versicherer abgeschlossen. Im Schadenfall würde die Versicherung anstelle der Mietpartei leisten. Um die Police nach dem Auszug zu beenden, müssen Sie diese beim Anbieter kündigen und gleichzeitig eine schriftliche Bestätigung der Vermieterschaft einreichen, dass keine offenen Forderungen bestehen. Erst wenn diese Bestätigung vorliegt, wird die Versicherung aufgehoben und es fallen keine weiteren Prämien mehr an.
Bürgschaft oder Bankgarantie – so gelingt die Rückabwicklung
Wurde die Mietkaution durch eine Bürgschaft einer Drittperson oder über eine Bankgarantie abgesichert, läuft die Rückabwicklung direkt über die jeweilige Bürgschaftsgeberin oder die Bank. In der Regel genügt ein formloses Schreiben der Vermieterschaft, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Dieses Dokument muss bei der ausstellenden Stelle eingereicht werden, woraufhin die Bürgschaft beendet und – sofern Geld blockiert wurde – der Betrag wieder freigegeben wird. Auch hier ist es sinnvoll, sich vorab bei der Bank oder beim Bürgen zu erkundigen, welche konkreten Unterlagen benötigt werden.
Was passiert mit der Mietkaution bei einem Todesfall?
Kommt es zum Todesfall der Mieterin oder des Mieters, stellt sich auch die Frage nach dem Verbleib der Mietkaution. In der Schweiz geht der Mietvertrag zunächst auf die Erbengemeinschaft über. Diese hat das Recht, den Vertrag fortzuführen oder zu kündigen.
Die Mietkaution wird in diesem Fall nicht automatisch an eine einzelne Person ausgezahlt, sondern gehört zum Nachlass der verstorbenen Person. Das heisst: Die Auszahlung erfolgt an die Erben oder die Nachlassverwaltung, sobald das Mietverhältnis beendet und alle offenen Forderungen geklärt sind.
Wichtig zu beachten:
Tipps & Tricks für eine reibungslose Rückzahlung
Damit die Mietkaution nach dem Auszug zügig und ohne Probleme zurückbezahlt wird, lohnt sich eine gute Vorbereitung – und der richtige Umgang mit typischen Stolperfallen.
- 1
Frühzeitig an die Rückzahlung denken: Sprechen Sie das Thema bereits bei der Wohnungsübergabe an. Fragen Sie gezielt nach, ob noch Forderungen bestehen und wann mit der Freigabe der Kaution zu rechnen ist.
- 2
Alles dokumentieren: Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt Sie vor unberechtigten Forderungen. Achten Sie darauf, dass Mängel oder der Zustand der Wohnung klar festgehalten sind – idealerweise mit Unterschrift beider Parteien.
- 3
Keine vorschnellen Unterschriften: Unterschreiben Sie keine pauschalen Einverständniserklärungen zur Verwendung der Kaution, wenn Ihnen der Verwendungszweck nicht klar ist. Fordern Sie immer eine schriftliche Begründung an.
- 4
Bei Verzögerungen schriftlich nachhaken: Wenn nach einigen Wochen noch keine Reaktion erfolgt, senden Sie ein formelles Schreiben mit Fristsetzung. So zeigen Sie, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch aktiv einfordern.
Mit diesen einfachen Massnahmen lassen sich die meisten Rückzahlungsprobleme vermeiden – und Sie kommen schneller wieder an Ihr Geld.
Musterschreiben: So fordern Sie Ihre Mietkaution korrekt zurück
Wenn die Kaution nach dem Auszug nicht freiwillig oder nur verzögert zurückgezahlt wird, kann ein formelles Schreiben an die Vermieterschaft den Prozess zu beschleunigen. Wichtig ist, dass Sie darin höflich, aber bestimmt auf Ihr Anliegen und Ihre Rechte hinweisen.
Nutzen Sie dieses Muster als Vorlage:
FAQ – Mietkaution zurückfordern in der Schweiz
Grundsätzlich darf die Mietkaution bis zu ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses blockiert bleiben, wenn noch Forderungen zu erwarten sind. Bestehen keine Ansprüche, sollte die Rückzahlung jedoch zeitnah, also innerhalb weniger Wochen erfolgen.
In vielen Fällen erfolgt die Rückzahlung nicht automatisch. Sie sollten nach der Wohnungsabgabe ein formelles Rückforderungsschreiben an die Vermieterschaft senden – idealerweise mit Fristsetzung.
Bleibt eine Rückmeldung aus, können Sie – abhängig von der Form der Kaution – die Freigabe direkt bei der Bank (nach Ablauf der Sperrfrist) oder beim Versicherungsanbieter verlangen. Bei Konflikten ist die Schlichtungsbehörde die richtige Anlaufstelle.
In diesem Fall kann ein Teil der Kaution vorläufig einbehalten werden. Sobald die Abrechnung erfolgt ist, muss der verbleibende Betrag ausgezahlt werden – sofern keine Nachforderungen bestehen.