Ummelden in Zürich: so funktioniert es richtig

Neuer Wohnsitz in Zürich? Dann heißt es: Wohnsitz melden – online oder vor Ort. Hier erfahren Sie, wie’s geht, was Sie brauchen und woran Sie nach dem Umzug denken sollten.

Autor

Ahmad Daued

Kategorie
Aktualisiert

5. Mai 2025

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Sie kennen es vielleicht schon von Ihrem letzten Umzug: Neuer Wohnsitz, neue Umgebung – und erst mal jede Menge Papierkram. Wer umzieht, muss nicht nur Kartons packen, sondern auch offiziell Bescheid geben: persönlich beim Kreisbüro, online über den eUmzug oder, je nach Situation, auch beim Strassenverkehrsamt oder der Hundedatenbank.

Damit Sie keine Fristen verpassen, sollten Sie die Ummeldung nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung nicht auf die lange Bank schieben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich in Zürich korrekt ummelden, welche Unterlagen Sie brauchen und was sonst noch alles dazugehört.

Umzug melden in Zürich – das sollten Sie wissen

Wenn Sie innerhalb der Stadt Zürich umziehen oder neu zuziehen, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amt zu melden. Diese Pflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz – unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Alter. Wer die Frist verpasst, muss je nach Fall mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, den Umzug in Zürich korrekt zu melden:
bequem von zuhause aus über das digitale Portal eUmzug oder persönlich vor Ort im Personenmeldeamt.

Umzug online melden – so einfach funktioniert der eUmzug

Der einfachste Weg, Ihren Umzug in Zürich zu melden, ist über das offizielle Online-Portal der Stadt. Der Service steht allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Verfügung – vorausgesetzt, die Voraussetzungen für die digitale Meldung sind erfüllt:

  • Umzug innerhalb der Schweiz (kein Ausland)
  • Gültiger Schweizer Ausweis oder elektronisch registrierter Ausländerausweis
  • Volljährigkeit (nicht für Kinder ohne Elternteil nutzbar)
  • Hauptwohnsitz wird geändert (kein Nebenwohnsitz)
  • Keine Sonderfälle (z. B. Asyl, Schutzstatus, laufende Bewilligung)
  • Beide Gemeinden nehmen am eUmzug teil

Um den Service zu nutzen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis, Ihre neue Wohnadresse, das Einzugsdatum sowie – je nach Situation – zusätzliche Unterlagen, etwa eine Wohnungsbestätigung oder Angaben zur ganzen Haushaltsgemeinschaft.

Mann sitzt mit Laptop und Hund zwischen Umzugskartons – bereit zum Umzug melden Zürich.

Umzug nach Zürich digital melden: So funktioniert es richtig

Bei einer digitalen Umzugsmeldung können Sie nichts falsch machen – Sie werden intuitiv durch den Ummeldeprozess geführt.

  • 1. Rufen Sie das Portal eUmzug Schweiz auf.

  • 2. Wählen Sie Ihre bisherige und neue Wohngemeinde aus.

  • 3. Füllen Sie das digitale Formular aus und laden Sie die nötigen Unterlagen hoch.

  • 4. Bestätigen Sie den Antrag und reichen Sie ihn ein.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Gemeinde eine schriftliche Bestätigung. Bei Bedarf werden Sie kontaktiert, z. B. wenn Dokumente fehlen oder weitere Informationen notwendig sind.

Umzug persönlich melden: Das ist vor Ort zu beachten

Nicht jeder Umzug lässt sich online erledigen oder vielleicht möchten Sie dies auch lieber persönlich durchführen. Die persönliche Anmeldung nehmen Sie in dem Personenmeldeamt der Stadt Zürich vor. Dafür ist kein Termin nötig – mit den richtigen Unterlagen lässt sich die Ummeldung in der Regel schnell erledigen. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss vorab meist einen Termin vereinbaren und zusätzliche Dokumente mitbringen.

Diese Unterlagen sollten Sie für Ihre persönliche Ummeldung in Zürich bereithalten:

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag oder Wohnungsbestätigung
  • Krankenkassenkarte (bei Anmeldung von Kindern auch deren Karte)
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • Zivilstandsnachweise, z. B. Heirats- oder Geburtsurkunden
  • Arbeitsvertrag oder Studiennachweis (bei Zuzug aus dem Ausland)

Ein Tipp: Wenn mehrere Personen gemeinsam umziehen (z. B. eine Familie oder innert einer Partnerschaft) können Sie die Ummeldung auch gemeinsam vornehmen.

Wichtige Folge-Meldungen nach dem Umzug

Sie haben die Wohnsitzmeldung bei der Stadt Zürich erfolgreich veranlasst? Dann gibt es nach einem Umzug oft noch einige weitere Stellen, die informiert werden müssen.

  • 1. Fahrzeug ummelden

    Wenn Sie ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie auch die Adresse bei der Zulassungsstelle (Strassenverkehrsamt Zürich) aktualisieren lassen. Das betrifft sowohl den Fahrzeugausweis als auch die Versicherung. Die Änderung sollte möglichst zeitnah nach dem Umzug erfolgen – am besten direkt nach der Wohnsitzmeldung. Mehr Infos gibt’s auf zh.ch – Fahrzeug ummelden.

  • 2. Hunderhaltung

    Besitzerinnen und Besitzer von Hunden müssen den Umzug ebenfalls melden – und zwar sowohl der Stadt Zürich als auch der Datenbank AMICUS, in der alle Hundehalter registriert sind. Auch hier gilt: Innerhalb von 14 Tagen die Adresse aktualisieren.

  • 3. Krankenkasse und weitere Versicherungen

    In vielen Fällen wird die Adressänderung nach der Ummeldung automatisch übermittelt. Trotzdem lohnt es sich, Krankenkasse, Unfallversicherung, Haftpflicht oder Hausratversicherung separat zu informieren – vor allem, wenn Sie sich für neue Anbieter interessieren oder Ihre Prämien überprüfen möchten.

  • 4. Steueramt, AHV, Schulen

    Diese Stellen erhalten die neuen Daten meist automatisch über den amtlichen Meldeweg. Wenn Sie jedoch selbstständig erwerbend sind oder Kinder einschulen möchten, kann es sinnvoll sein, auch dort direkt nachzufragen, ob alle Unterlagen vollständig sind.

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14 Tage Zeit: Das sollten Sie rund um Fristen und Kosten einer Ummeldung in Zürich wissen

Ein Umzug bringt nicht nur neue Räume, sondern auch ein paar feste Regeln mit sich. Eine der wichtigsten: Die Wohnsitzänderung muss in Zürich innert 14 Tagen nach dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob Sie sich online über eUmzug oder persönlich vor Ort ummelden.

Achtung bei Sonderfällen:

  • Wer aus dem Ausland zuzieht, muss teilweise zusätzliche Nachweise vorlegen und mit längerer Bearbeitungszeit rechnen.
  • Auch bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung in Zürich erforderlich.
  • Für Wochenaufenthalterinnen und -aufenthalter gelten gesonderte Regeln – hier ist eine zusätzliche Meldepflicht am Hauptwohnsitz notwendig.

Verpassen Sie diese Frist, kann es unangenehm werden. In der Regel droht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr – bei längerem Zuwarten auch eine Busse.

Was kostet die Umzugsmeldung?

Für Schweizer Staatsangehörige liegt die Gebühr meist bei CHF 40 pro erwachsene Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen können zusätzlich migrationsbezogene Gebühren anfallen – je nach Aufenthaltsstatus. Minderjährige sind in vielen Fällen kostenlos mitumgemeldet.

Tipps für eine stressfreie Ummeldung

Ein Umzug bringt jede Menge To-dos mit sich – die Ummeldung ist dabei nur ein Punkt auf einer sehr langen Liste. Um den Kopf frei zu haben für Behördengänge & Co., lohnt es sich, ein professionelles Umzugsunternehmen anzufragen. Die Kosten dafür sind meist deutlich geringer als gedacht – die Hilfe dafür umso grösser. Eine unverbindliche Offerte erhalten Sie in jedem Falle kostenlos.

FAQ Umzug melden in Zürich: Ihre häufigen Fragen

Muss ich meine neue Adresse auch bei der Post melden?2025-04-25T07:40:08+02:00

Die Umzugsmeldung bei der Stadt ersetzt nicht die Adressänderung bei der Post. Damit Ihre Briefe auch nach dem Umzug pünktlich bei Ihnen ankommen, benötigen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Schweizerischen Post, den Sie online oder am Schalter einrichten können.

Kann ich mich schon vor dem Einzug ummelden?2025-04-25T07:41:26+02:00

Nein. Die Umzugsmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Ein zukünftiges Datum kann zwar angegeben werden, aber eine Ummeldung im Voraus – z. B. mehrere Wochen vorher – ist nicht zulässig.

Was gilt bei einem temporären Umzug – z. B. für ein Praktikum?2025-04-25T07:42:08+02:00

Wenn Sie sich länger als drei Monate an einem neuen Ort aufhalten, sind Sie verpflichtet, den Wohnsitz auch dort anzumelden. In manchen Fällen ist ein sogenannter Wochenaufenthalt möglich – dieser muss jedoch offiziell bewilligt sein.

Kann ich den eUmzug für mehrere Personen gleichzeitig nutzen?2025-04-25T07:44:28+02:00

Ja, sofern alle im selben Haushalt leben und dieselbe neue Adresse betrifft, können Familienmitglieder im Rahmen einer gemeinsamen eUmzug-Meldung erfasst werden.

Bekomme ich nach der Ummeldung automatisch eine neue Wohnsitzbestätigung?2025-04-25T07:45:00+02:00

Nicht automatisch. Sie können jedoch nach Abschluss der Meldung eine Wohnsitzbestätigung gegen Gebühr anfordern – online oder am Schalter. Diese können Sie dann z. B. für Mietverträge, Banken oder die Schule verwenden, wenn hier eine offizielle Bestätigung nötig ist.

2025-05-05T13:53:59+02:00
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