Neuer Wohnsitz in Zürich? Dann heißt es: Wohnsitz melden – online oder vor Ort. Hier erfahren Sie, wie’s geht, was Sie brauchen und woran Sie nach dem Umzug denken sollten.
Sie kennen es vielleicht schon von Ihrem letzten Umzug: Neuer Wohnsitz, neue Umgebung – und erst mal jede Menge Papierkram. Wer umzieht, muss nicht nur Kartons packen, sondern auch offiziell Bescheid geben: persönlich beim Kreisbüro, online über den eUmzug oder, je nach Situation, auch beim Strassenverkehrsamt oder der Hundedatenbank.
Damit Sie keine Fristen verpassen, sollten Sie die Ummeldung nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung nicht auf die lange Bank schieben. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich in Zürich korrekt ummelden, welche Unterlagen Sie brauchen und was sonst noch alles dazugehört.
Umzug melden in Zürich – das sollten Sie wissen
Wenn Sie innerhalb der Stadt Zürich umziehen oder neu zuziehen, sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Amt zu melden. Diese Pflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz – unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Alter. Wer die Frist verpasst, muss je nach Fall mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, den Umzug in Zürich korrekt zu melden:
bequem von zuhause aus über das digitale Portal eUmzug oder persönlich vor Ort im Personenmeldeamt.
Umzug online melden – so einfach funktioniert der eUmzug
Der einfachste Weg, Ihren Umzug in Zürich zu melden, ist über das offizielle Online-Portal der Stadt. Der Service steht allen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Verfügung – vorausgesetzt, die Voraussetzungen für die digitale Meldung sind erfüllt:
Um den Service zu nutzen, benötigen Sie einen gültigen Ausweis, Ihre neue Wohnadresse, das Einzugsdatum sowie – je nach Situation – zusätzliche Unterlagen, etwa eine Wohnungsbestätigung oder Angaben zur ganzen Haushaltsgemeinschaft.

Umzug nach Zürich digital melden: So funktioniert es richtig
Bei einer digitalen Umzugsmeldung können Sie nichts falsch machen – Sie werden intuitiv durch den Ummeldeprozess geführt.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Gemeinde eine schriftliche Bestätigung. Bei Bedarf werden Sie kontaktiert, z. B. wenn Dokumente fehlen oder weitere Informationen notwendig sind.
Umzug persönlich melden: Das ist vor Ort zu beachten
Nicht jeder Umzug lässt sich online erledigen oder vielleicht möchten Sie dies auch lieber persönlich durchführen. Die persönliche Anmeldung nehmen Sie in dem Personenmeldeamt der Stadt Zürich vor. Dafür ist kein Termin nötig – mit den richtigen Unterlagen lässt sich die Ummeldung in der Regel schnell erledigen. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss vorab meist einen Termin vereinbaren und zusätzliche Dokumente mitbringen.
Diese Unterlagen sollten Sie für Ihre persönliche Ummeldung in Zürich bereithalten:
Ein Tipp: Wenn mehrere Personen gemeinsam umziehen (z. B. eine Familie oder innert einer Partnerschaft) können Sie die Ummeldung auch gemeinsam vornehmen.
Wichtige Folge-Meldungen nach dem Umzug
Sie haben die Wohnsitzmeldung bei der Stadt Zürich erfolgreich veranlasst? Dann gibt es nach einem Umzug oft noch einige weitere Stellen, die informiert werden müssen.
14 Tage Zeit: Das sollten Sie rund um Fristen und Kosten einer Ummeldung in Zürich wissen
Ein Umzug bringt nicht nur neue Räume, sondern auch ein paar feste Regeln mit sich. Eine der wichtigsten: Die Wohnsitzänderung muss in Zürich innert 14 Tagen nach dem Ein- oder Auszug gemeldet werden. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob Sie sich online über eUmzug oder persönlich vor Ort ummelden.
Achtung bei Sonderfällen:
Verpassen Sie diese Frist, kann es unangenehm werden. In der Regel droht eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr – bei längerem Zuwarten auch eine Busse.
Was kostet die Umzugsmeldung?
Für Schweizer Staatsangehörige liegt die Gebühr meist bei CHF 40 pro erwachsene Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen können zusätzlich migrationsbezogene Gebühren anfallen – je nach Aufenthaltsstatus. Minderjährige sind in vielen Fällen kostenlos mitumgemeldet.
Tipps für eine stressfreie Ummeldung
Ein Umzug bringt jede Menge To-dos mit sich – die Ummeldung ist dabei nur ein Punkt auf einer sehr langen Liste. Um den Kopf frei zu haben für Behördengänge & Co., lohnt es sich, ein professionelles Umzugsunternehmen anzufragen. Die Kosten dafür sind meist deutlich geringer als gedacht – die Hilfe dafür umso grösser. Eine unverbindliche Offerte erhalten Sie in jedem Falle kostenlos.
FAQ Umzug melden in Zürich: Ihre häufigen Fragen
Die Umzugsmeldung bei der Stadt ersetzt nicht die Adressänderung bei der Post. Damit Ihre Briefe auch nach dem Umzug pünktlich bei Ihnen ankommen, benötigen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Schweizerischen Post, den Sie online oder am Schalter einrichten können.
Nein. Die Umzugsmeldung kann erst ab dem tatsächlichen Einzugsdatum erfolgen. Ein zukünftiges Datum kann zwar angegeben werden, aber eine Ummeldung im Voraus – z. B. mehrere Wochen vorher – ist nicht zulässig.
Wenn Sie sich länger als drei Monate an einem neuen Ort aufhalten, sind Sie verpflichtet, den Wohnsitz auch dort anzumelden. In manchen Fällen ist ein sogenannter Wochenaufenthalt möglich – dieser muss jedoch offiziell bewilligt sein.
Ja, sofern alle im selben Haushalt leben und dieselbe neue Adresse betrifft, können Familienmitglieder im Rahmen einer gemeinsamen eUmzug-Meldung erfasst werden.
Nicht automatisch. Sie können jedoch nach Abschluss der Meldung eine Wohnsitzbestätigung gegen Gebühr anfordern – online oder am Schalter. Diese können Sie dann z. B. für Mietverträge, Banken oder die Schule verwenden, wenn hier eine offizielle Bestätigung nötig ist.