Die Wohnungsübergabe markiert den letzten Schritt Ihres Umzugs – und entscheidet oft darüber, ob es dabei bleibt oder noch Streit droht.
Die Wohnungsübergabe – ein entscheidender Moment am Ende jedes Mietverhältnisses. Nach Wochen des Packens, Organisierens und vielleicht auch emotionalem Abschied vom alten Zuhause steht jetzt der letzte offizielle Schritt bevor. Und der bringt oft Unsicherheiten mit sich: Was genau wird bei der Übergabe erwartet? Wer ist für was verantwortlich? Und was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Damit Sie gut darauf vorbereitet sind, zeigen wir in diesem Beitrag, worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten, welche typischen rechte und Verpflichtungen entstehen und wie ein fairer Abschluss des Mietverhältnisses für beide Seiten gelingt.
Wann findet die Wohnungsübergabe statt?
Der Termin für die Wohnungsübergabe wird in der Regel einige Tage vor Ende des Mietverhältnisses oder direkt auf den letzten offiziellen Miettag gelegt. Der Termin sollte in jedem Fall schriftlich – per Post oder Mail vereinbart werden, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
So läuft die Wohnungsübergabe Schritt für Schritt ab
Eine klassische Wohnungsübergabe folgt einem klaren und strukturierten Ablauf

Das sind die Mieter-Pflichten bei der Wohnungsübergabe
Bevor Sie die Wohnung an die Vermieterschaft zurückgeben, stehen für die Mieter noch einige Aufgaben an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab damit auseinandersetzen – denn nur, wenn die Wohnung abgenommen wird, können Sie auch pünktlich mit einer Rückzahlung Ihrer Kaution rechnen.
Was zählt zu Schönheitsreparaturen, die Mieter leisten müssen?
In der Schweiz sind Schönheitsreparaturen grundsätzlich nur in dem Umfang erforderlich, wie sie vertraglich vereinbart wurden. Gemäss Artikel 267 des Obligationenrechts (OR) muss die Wohnung beim Auszug in einem „ordnungsgemässen Zustand“ übergeben werden – normale Abnutzung ist dabei zulässig und muss vom Mieter nicht ausgeglichen werden.
Typische Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag geregelt sein können, sind zum Beispiel:
Nicht verlangt werden darf dagegen, dass Sie die gesamte Wohnung komplett renovieren, wenn dies nicht im Mietvertrag steht oder die Wohnung sich in einem üblichen, gepflegten Zustand befindet.
Welche Rechte haben Mieter bei der Wohnungsübergabe?
Die Wohnungsübergabe ist nicht nur mit Pflichten verbunden – Sie sollten als Mieter auch Ihre Rechte kennen. Sie dürfen und sollten auf ein schriftliches Übergabeprotokoll bestehen, das den Zustand der Wohnung dokumentiert und Ihnen als Absicherung dient. Zudem sollten Sie sich vorab genau informieren, welche Beanstandungen (z.B. Kratzer auf dem Fussboden) erlaubt sind und welche nicht. Werden bei der Übergabe kleinere Mängel festgestellt, haben Sie das Recht, diese innerhalb einer angemessenen Frist selbst zu beheben – ohne, dass Ihnen daraus finanzielle Einbussen entstehen.
Welche Aufgaben und Pflichten hat die Vermieterseite bei der Wohnungsübergabe?
Auch die Vermieter müssen sich bei der Wohnungsübergabe natürlich an bestimmte Verpflichtungen halten. Ihr Anliegen ist es, die Wohnung vertragsgemäss wieder zu übernehmen und sie nach Möglichkeit schnell wieder zu vermieten. Die Übergabe darf keine einseitige Beurteilung sein, sondern soll für beide Seiten nachvollziehbar und fair verlaufen.
Diese Aufgaben gehören zur Verantwortung der Vermieterseite:
Ihre Rechte als Vermieter bei der Übergabe der Mietwohnung
Sie haben das Recht, Ihr Eigentum so zurückzubekommen, wie es rechtlich und vertraglich bei Mietbeginn vereinbart wurde. Treten bei der Wohnungsübergabe Schäden zutage wie stark beschädigte Böden oder unerlaubte bauliche Veränderungen – können Vermieter eine Beteiligung an den Reparaturkosten verlangen oder entsprechende Forderungen über die Mietkaution decken. Bleiben am Ende des Mietverhältnisses offene Forderungen bestehen, dürfen diese – sofern berechtigt und nachvollziehbar belegt – mit der Mietkaution verrechnet werden.
Übergabeprotokoll: Das wichtigste Dokument bei der Wohnungsrückgabe
Im Übergabeprotokoll wird der genaue Zustand der Wohnung bei der Rückgabe schriftlich dokumentiert. Hier werden individuelle Vereinbarungen festgehalten, beispielweise darüber, welche Nachbesserungen eventuell erforderlich sind. Wichtig sind diese Vereinbarungen vor allem auch für die Rückzahlung der Mietkaution.
Folgende Punkte gehören in ein vollständiges Übergabeprotokoll:
Die Rolle der Mietkaution bei der Übergabe
Bei der Wohnungsübergabe entscheidet sich, ob die Mietkaution vollständig zurückerstattet oder teilweise einbehalten wird. Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass sich die Wohnung in einem ordentlichen Zustand befindet und keine offenen Forderungen mehr bestehen – etwa ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen.
Die Rückzahlung erfolgt nicht sofort bei der Übergabe. In der Regel hat die Vermieterseite bis zu 30 Tage Zeit, allfällige Ansprüche zu prüfen. Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann ein angemessener Teil der Kaution zurückbehalten werden, bis diese vorliegt.
Checkliste für die Wohnungsübergabe
Damit die Wohnungsübergabe für beide Seiten reibungslos verläuft, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Die folgende Übersicht hilft Mietern sowie Vermietern, an alle wesentlichen Punkte zu denken:
FAQ zur Wohnungsübergabe – häufige Fragen kurz erklärt
Es gibt keine einheitlich vorgeschriebene Form, aber viele Verwaltungen nutzen eigene Vorlagen. Alternativ können Sie auch selbst ein Protokoll erstellen – wichtig ist, dass alle relevanten Punkte enthalten sind (Zustand der Räume, Zählerstände, Schlüsselübergabe) und beide Parteien das Dokument unterschreiben.
Grundsätzlich sollten Mieter persönlich an der Wohnungsübergabe teilnehmen. Nur so können etwaige Differenzen direkt geklärt und Rückfragen beantwortet werden. In Ausnahmefällen kann auch eine bevollmächtigte Person die Übergabe übernehmen – in diesem Fall sollten Mieter eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Kommt es zu Unstimmigkeiten über Schäden, die Reinigung oder andere Punkte, sollten diese im Protokoll mit einem entsprechenden Vermerk festgehalten werden. Sie sollten dazu unbedingt Fotos machen. Im Streitfall kann auch die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten kontaktiert werden.