Reibungslose Wohnungsübergabe: Alle Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter auf einen Blick

Die Wohnungsübergabe markiert den letzten Schritt Ihres Umzugs – und entscheidet oft darüber, ob es dabei bleibt oder noch Streit droht.

Autor

Ahmad Daued

Kategorie
Aktualisiert

16. Mai 2025

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Die Wohnungsübergabe – ein entscheidender Moment am Ende jedes Mietverhältnisses. Nach Wochen des Packens, Organisierens und vielleicht auch emotionalem Abschied vom alten Zuhause steht jetzt der letzte offizielle Schritt bevor. Und der bringt oft Unsicherheiten mit sich: Was genau wird bei der Übergabe erwartet? Wer ist für was verantwortlich? Und was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Damit Sie gut darauf vorbereitet sind, zeigen wir in diesem Beitrag, worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten, welche typischen rechte und Verpflichtungen entstehen und wie ein fairer Abschluss des Mietverhältnisses für beide Seiten gelingt.

Wann findet die Wohnungsübergabe statt?

Der Termin für die Wohnungsübergabe wird in der Regel einige Tage vor Ende des Mietverhältnisses oder direkt auf den letzten offiziellen Miettag gelegt. Der Termin sollte in jedem Fall schriftlich – per Post oder Mail vereinbart werden, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

So läuft die Wohnungsübergabe Schritt für Schritt ab

Eine klassische Wohnungsübergabe folgt einem klaren und strukturierten Ablauf

  • 1. Gemeinsame Begehung: Bei der Begehung prüfen beide Parteien den Zustand der Wohnung – inklusive aller Räume, Böden, Fenster, Küche und Bad – auf Sauberkeit und eventuelle Schäden.

  • 2. Zählerstände ablesen: Strom-, Wasser- und allenfalls Heizungszähler werden gemeinsam abgelesen und notiert, um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen.

  • 3. Übergabeprotokoll erstellen: Alle festgestellten Mängel, Besonderheiten oder Vereinbarungen werden im Protokoll festgehalten. Das Dokument dient später als Nachweis für den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe.

  • 4. Unterschrift beider Parteien: Mieter und Vermieter (oder deren Bevollmächtigte) unterschreiben das Protokoll, sofern sie mit dem Inhalt einverstanden sind.

  • 5. Schlüsselrückgabe: Der Mieter übergibt sämtliche zur Wohnung gehörenden Schlüssel – inklusive Briefkasten, Keller und Nebenräume – an den Vermieter.

  • 6. Offene Punkte klären: Falls kleinere Mängel oder Restarbeiten noch offen sind, kann eine Nachfrist vereinbart werden. Auch Fragen zur Rückzahlung der Mietkaution können in diesem Rahmen angesprochen werden.

Ein lächelnder Makler übergibt einem Paar die Schlüssel eines modernen Hauses.

Das sind die Mieter-Pflichten bei der Wohnungsübergabe

Bevor Sie die Wohnung an die Vermieterschaft zurückgeben, stehen für die Mieter noch einige Aufgaben an. Es ist wichtig, dass Sie sich vorab damit auseinandersetzen – denn nur, wenn die Wohnung abgenommen wird, können Sie auch pünktlich mit einer Rückzahlung Ihrer Kaution rechnen.

  • Wohnung leer und sauber übergeben: Entfernen Sie alle persönlichen Gegenstände und Möbel. Eine gründliche Reinigung – besonders von Küche, Bad und Böden – gehört ebenfalls dazu. Es lohnt sich, hier auf die professionelle Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie zurückzugreifen, damit Sie inmitten des Umzugs entlastet werden und keine Nachbesserungen gefordert werden können.

  • Kleinere Reparaturen vornehmen: Schliessen Sie Bohrlöcher, entfernen Sie Dübel und bessern Sie kleinere Schäden aus – je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
  • Selbst verursachte Schäden beheben: Sind im Laufe der Zeit Schäden entstanden, für die Sie verantwortlich sind (z. B. zerbrochene Fliesen oder eine beschädigte Tür), sollten Sie diese vor der Übergabe reparieren lassen.
  • Alle Schlüssel zurückgeben: Dazu zählen nicht nur die Wohnungsschlüssel, sondern auch Schlüssel für Keller, Estrich, Briefkasten oder Garage.
  • Besichtigungen ermöglichen: Kurz vor Mietende müssen Besichtigungen für potenzielle Nachmieterinnen und Nachmieter ermöglicht werden – zu angemessenen Zeiten.

Was zählt zu Schönheitsreparaturen, die Mieter leisten müssen?

In der Schweiz sind Schönheitsreparaturen grundsätzlich nur in dem Umfang erforderlich, wie sie vertraglich vereinbart wurden. Gemäss Artikel 267 des Obligationenrechts (OR) muss die Wohnung beim Auszug in einem „ordnungsgemässen Zustand“ übergeben werden – normale Abnutzung ist dabei zulässig und muss vom Mieter nicht ausgeglichen werden.

Typische Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag geregelt sein können, sind zum Beispiel:

  • Wände streichen, besonders bei deutlichen Gebrauchsspuren oder farbigen Anstrichen
  • Kleinere Löcher schliessen, etwa von Dübeln oder Bildernägeln
  • Fensterrahmen oder Heizkörper lackieren, sofern sie sichtbar abgenutzt sind
  • Leicht beschädigte Türrahmen oder Sockelleisten ausbessern

Nicht verlangt werden darf dagegen, dass Sie die gesamte Wohnung komplett renovieren, wenn dies nicht im Mietvertrag steht oder die Wohnung sich in einem üblichen, gepflegten Zustand befindet.

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Welche Rechte haben Mieter bei der Wohnungsübergabe?

Die Wohnungsübergabe ist nicht nur mit Pflichten verbunden – Sie sollten als Mieter auch Ihre Rechte kennen. Sie dürfen und sollten auf ein schriftliches Übergabeprotokoll bestehen, das den Zustand der Wohnung dokumentiert und Ihnen als Absicherung dient. Zudem sollten Sie sich vorab genau informieren, welche Beanstandungen (z.B. Kratzer auf dem Fussboden) erlaubt sind und welche nicht. Werden bei der Übergabe kleinere Mängel festgestellt, haben Sie das Recht, diese innerhalb einer angemessenen Frist selbst zu beheben – ohne, dass Ihnen daraus finanzielle Einbussen entstehen.

Welche Aufgaben und Pflichten hat die Vermieterseite bei der Wohnungsübergabe?

Auch die Vermieter müssen sich bei der Wohnungsübergabe natürlich an bestimmte Verpflichtungen halten. Ihr Anliegen ist es, die Wohnung vertragsgemäss wieder zu übernehmen und sie nach Möglichkeit schnell wieder zu vermieten. Die Übergabe darf keine einseitige Beurteilung sein, sondern soll für beide Seiten nachvollziehbar und fair verlaufen.

Diese Aufgaben gehören zur Verantwortung der Vermieterseite:

  • Zustand der Wohnung prüfen und dokumentieren: Der Vermieter nimmt die Wohnung ab, prüft sie auf Schäden oder Mängel und vermerkt diese im Übergabeprotokoll.
  • Übergabeprotokoll erstellen: In der Regel erstellt die Verwaltung oder der Vermieter das Protokoll. Es muss anschliessend von beiden Parteien unterschrieben werden.
  • Verhältnismässigkeit wahren: Der Vermieter darf keine überzogenen Forderungen stellen. Kleinere Gebrauchsspuren oder normale Abnutzung (z. B. leicht verblasste Farbe an den Wänden) müssen akzeptiert werden. Was darüber hinausgeht, muss nachvollziehbar und belegbar sein.
  • Kaution nicht grundlos einbehalten: Falls es bei der Übergabe keine gravierenden Mängel gibt, muss die Mietkaution innert angemessener Frist zurückerstattet werden. Verzögerungen dürfen nicht pauschal begründet werden, sondern müssen konkret nachvollziehbar sein.

Ihre Rechte als Vermieter bei der Übergabe der Mietwohnung

Sie haben das Recht, Ihr Eigentum so zurückzubekommen, wie es rechtlich und vertraglich bei Mietbeginn vereinbart wurde. Treten bei der Wohnungsübergabe Schäden zutage wie stark beschädigte Böden oder unerlaubte bauliche Veränderungen – können Vermieter eine Beteiligung an den Reparaturkosten verlangen oder entsprechende Forderungen über die Mietkaution decken. Bleiben am Ende des Mietverhältnisses offene Forderungen bestehen, dürfen diese – sofern berechtigt und nachvollziehbar belegt – mit der Mietkaution verrechnet werden.

Übergabeprotokoll: Das wichtigste Dokument bei der Wohnungsrückgabe

Im Übergabeprotokoll wird der genaue Zustand der Wohnung bei der Rückgabe schriftlich dokumentiert. Hier werden individuelle Vereinbarungen festgehalten, beispielweise darüber, welche Nachbesserungen eventuell erforderlich sind. Wichtig sind diese Vereinbarungen vor allem auch für die Rückzahlung der Mietkaution.

Folgende Punkte gehören in ein vollständiges Übergabeprotokoll:

  • 1. Datum und Uhrzeit der Übergabe

  • 2. Namen und Kontaktdaten beider Parteien

  • 3. Auflistung aller übergebenen Schlüssel (Wohnung, Briefkasten, Keller etc.)

  • 4. Zustand der einzelnen Räume (z. B. Wände, Böden, Fenster, Türen, Küche, Bad)

  • 5. Festgestellte Mängel oder Schäden, idealerweise mit Foto dokumentiert

  • 6. Hinweise zu Reparaturen oder Reinigungsarbeiten

  • 7. Stand von Wasser-, Strom- und Heizungszählern

  • 8. Unterschriften von Mieter und Vermieter zur Bestätigung

Die Rolle der Mietkaution bei der Übergabe

Bei der Wohnungsübergabe entscheidet sich, ob die Mietkaution vollständig zurückerstattet oder teilweise einbehalten wird. Voraussetzung für die Rückzahlung ist, dass sich die Wohnung in einem ordentlichen Zustand befindet und keine offenen Forderungen mehr bestehen – etwa ausstehende Miet- oder Nebenkostenzahlungen.

Die Rückzahlung erfolgt nicht sofort bei der Übergabe. In der Regel hat die Vermieterseite bis zu 30 Tage Zeit, allfällige Ansprüche zu prüfen. Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, kann ein angemessener Teil der Kaution zurückbehalten werden, bis diese vorliegt.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Damit die Wohnungsübergabe für beide Seiten reibungslos verläuft, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Die folgende Übersicht hilft Mietern sowie Vermietern, an alle wesentlichen Punkte zu denken:

  • Termin und Uhrzeit abstimmen: Idealerweise bei Tageslicht, damit sich der Zustand der Wohnung gut beurteilen lässt.
  • Wohnung vollständig räumen: Persönliche Gegenstände, Möbel und Abfälle entfernen – auch aus Nebenräumen wie Keller oder Estrich.
  • Reinigung durchführen oder nachweisen: Entsprechend den vertraglichen Vorgaben
  • Dokumente bereitlegen: Mietvertrag, allfällige Protokolle von früheren Übergaben, Belege zu Reparaturen oder Reinigungsnachweise.
  • Zählerstände notieren: Wasser, Strom und ggf. Gas – schriftlich festhalten und, wenn nötig, fotografisch dokumentieren.
  • Alle Schlüssel übergeben: Wohnungs-, Briefkasten-, Keller- und weitere Schlüssel vollständig bereithalten.
  • Übergabeprotokoll erstellen: Zustand der Wohnung dokumentieren, festgestellte Mängel eintragen und beidseitig unterzeichnen.

FAQ zur Wohnungsübergabe – häufige Fragen kurz erklärt

Gibt es ein offizielles Formular für das Übergabeprotokoll?2025-04-28T02:58:09+02:00

Es gibt keine einheitlich vorgeschriebene Form, aber viele Verwaltungen nutzen eigene Vorlagen. Alternativ können Sie auch selbst ein Protokoll erstellen – wichtig ist, dass alle relevanten Punkte enthalten sind (Zustand der Räume, Zählerstände, Schlüsselübergabe) und beide Parteien das Dokument unterschreiben.

Muss ich als Mieter bei der Wohnungsübergabe persönlich anwesend sein?2025-04-28T02:58:25+02:00

Grundsätzlich sollten Mieter persönlich an der Wohnungsübergabe teilnehmen. Nur so können etwaige Differenzen direkt geklärt und Rückfragen beantwortet werden. In Ausnahmefällen kann auch eine bevollmächtigte Person die Übergabe übernehmen – in diesem Fall sollten Mieter eine schriftliche Vollmacht erteilen.

Wie gehe ich vor, wenn es bei der Übergabe zu Meinungsverschiedenheiten kommt?2025-04-28T02:59:10+02:00

Kommt es zu Unstimmigkeiten über Schäden, die Reinigung oder andere Punkte, sollten diese im Protokoll mit einem entsprechenden Vermerk festgehalten werden. Sie sollten dazu unbedingt Fotos machen. Im Streitfall kann auch die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten kontaktiert werden.

2025-05-16T04:36:00+02:00
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